Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Es brennt alle 2-3 Minuten in Deutschland*
Daraus resultieren ca. 300 Brandtote jedes Jahr – 300 Brandtote zu viel.
Ca. 200 brandbedingte Großschäden ereignen sich in Deutschland jedes Jahr – von den vielen kleineren Bränden ganz zu schweigen. Solche Großbrände verursachen oft Kosten in Millionen Höhe.
In der ASR A2.2 ist festgelegt, dass grundsätzlich eine Anzahl von 5 % der Mitarbeiter, als Brandschutzhelfer ausgebildet sein müssen. In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte, kann sogar die Notwendigkeit einer größeren Anzahl von Brandschutzhelfern bestehen.
Ich bilde Ihre Mitarbeiter zu kompetenten Brandschutzhelfern aus. So werden im Ernstfall Menschenleben gerettet und Finanzieller Schaden vermieden.
Durchführung einer Ausbildung zum Brandschutzhelfer zur Erfüllung
- der Technischen Regeln für Arbeitsstätten 2.2 (ASR2.2),
- des §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und
- der Unfallverhütungsvorschrift: “Grundsätze der Prävention (DGUV-Vorschrift 1) §22 Abs 2. “Notfallmaßnahmen”
Teilnehmer: Mindesteilnehmerzahl: 8, max. 15 Teilnehmer. Es hat sich eine Anzahl von 10-15 Mitarbeitern pro Schulung bewährt.
Dauer: 1 Tag (8 Unterrichtseinheiten á 45 Min.) inkl. Praxis mit dem Feuerlöscher bzw. Brandsimulator für Inhouse Schulungen
Wann: Die Schulung wird exklusiv für Sie durchgeführt. Die Terminvergabe erfolgt individuell nur für ihr Unternehmen.
*Quelle Ergo https://www.ergo.de/de/Ratgeber/zuhause/brandschutz
Ziel der Ausbildung
Ziel der Ausbildung sind zum einen die Sensibilisierung der Mitarbeiter im Bereich des vorbeugenden (präventiven) Brandschutzes sowie der sichere Umgang und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Am Ende der Schulung haben Ihre Mitarbeiter folgende Fähigkeiten:
- Ausgebildete Brandschutzhelfer, die im Erntsfall wissen was zu tun ist.
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Verhalten im Brandall
- Kenntnisse über Löschtechniken
- sachgerechte Nutzung von Feuerlöschgeräten
Inhalt der Ausbildung
Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions – und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Außerdem werden die Teilnehmer über die Gefahren durch Brände und über das richtige Verhalten im Brandfall aufgeklärt. Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.
Theoretische Fachkenntnisse
• Grundzüge des BrandschutzesGrundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
• häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
• betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
• Betriebliche Brandschutzorganisation
• Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
• Alarmierungswege und -mittel
• betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
• Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
• Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
• Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöschern
• Brandklassen A, B, C, D und F
• Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
• geeignete Feuerlöscheinrichtungen
• Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
• Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
• Gefahren durch Brände
• Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
• thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
• mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
• besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
• Verhalten im Brandfall
• Alarmierung
• Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
• Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
• ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpart- ner für die Feuerwehr)
• Löschen von brennenden Personen
Praktische Fähigkeiten
• Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
• Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
• realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
• Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
• betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
• Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich